Verantwortlich für die Bearbeitung der Konto-, Sitzungs- und Protokolldaten in nexora ist:
Sydoc AG
Mühlegasse 18
6340 Baar
UID: CHE-112.467.492
Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte an support.helpdesk@sydoc.ch.
nexora ist Teil der Dienstleistungen, die Sydoc für ihre Kundinnen erbringt, und wird nicht separat angeboten. Die Geschäftsdokumente und Einträge, die Sie in nexora sehen, gehören der Organisation, für die Sie arbeiten. Sydoc bearbeitet sie in deren Auftrag gestützt auf eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung. In manchen Fällen läuft nexora in der Umgebung der Kundin, ohne dass Sydoc darauf Zugriff hat.
Die Geschäftsdokumente, die über nexora bearbeitet werden, können besonders schützenswerte Personendaten enthalten, bei Versicherungen zum Beispiel Gesundheitsangaben in Anträgen, Gesundheitsfragen oder Arztunterlagen. Sydoc bearbeitet diese Daten ausschliesslich im Auftrag der Organisation, der sie gehören, und nur zu dem Zweck, für den diese Organisation sie Sydoc anvertraut hat. Sie werden nicht für andere Zwecke verwendet. Die Dokumente sind auf eigenen Servern von Sydoc in der Schweiz gespeichert. Zugriff hat nur, wer dafür eine Berechtigung hat und sich mit zwei Faktoren angemeldet hat; Felder, die als besonders schützenswert gekennzeichnet sind, zeigt nexora nur Konten mit einer zusätzlichen Berechtigung. Die Personen, die in diesen Dokumenten vorkommen, informiert die jeweilige Organisation als Verantwortliche selbst.
Kontodaten dienen dazu, Ihnen Zugang zu geben und nexora in Ihrer Sprache anzuzeigen. Passwort-Hash und Zwei-Faktor-Geheimnis stellen sicher, dass wirklich Sie sich anmelden; die Zahl der Fehlversuche schützt Ihr Konto davor, dass jemand Ihr Passwort errät. Sitzungsdaten halten Sie zwischen zwei Aufrufen angemeldet und zeigen einer Administratorin, welche Sitzungen aktiv sind. Das Zugriffsprotokoll dient der Fehlersuche und dem Erkennen von Missbrauch eines Kontos. Feedback-Nachrichten dienen dazu, Ihre Frage oder Meldung zu bearbeiten. Das Protokoll des Berichts-Assistenten dient dazu, nachvollziehen zu können, welche Abfragen der Assistent für wen ausgeführt hat. Geschäftsdokumente werden bearbeitet, um die Dienstleistung zu erbringen, die Ihre Organisation bei Sydoc bezogen hat.
Für die Bekanntgabe in die USA stützt sich Sydoc auf Folgendes: Google, Cloudflare und ngrok sind nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert, das die Schweiz als angemessenen Schutz anerkennt. Für Anthropic und jsDelivr gelten Standardvertragsklauseln in deren Verträgen zur Auftragsbearbeitung. Atlassian ist ebenfalls nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert; für Speicherorte in weiteren Ländern gelten die Standardvertragsklauseln in Atlassians Vertrag zur Auftragsbearbeitung.
Nutzen künftig Personen aus der EU nexora, gelten für sie zusätzlich die Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung; die Einzelheiten regelt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung mit der jeweiligen Organisation.
nexora setzt ein einziges Cookie. Es hält Sie zwischen zwei Aufrufen angemeldet und schützt Formulare davor, von fremden Websites aus abgeschickt zu werden; deshalb wird es auch gesetzt, wenn Sie nicht angemeldet sind, zum Beispiel beim Lesen dieser Seite. Es ist für den Betrieb nötig, für Skripte nicht lesbar und läuft spätestens nach 24 Stunden ab. Zusätzlich speichert Ihr Browser Ihre Einstellungen, zum Beispiel Hell- oder Dunkelmodus, ob die Seitenleiste angeheftet ist oder welcher Reiter zuletzt offen war. Diese Einstellungen verlassen Ihren Browser nicht. nexora verwendet keine Cookies zur Werbung oder zur Auswertung Ihres Verhaltens.
Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie bearbeitet werden, und verlangen, dass sie berichtigt oder gelöscht werden. Schreiben Sie dazu an support.helpdesk@sydoc.ch. Wir beantworten Auskunftsbegehren innert 30 Tagen und prüfen vorher Ihre Identität, bevor wir Daten herausgeben. Gehören die Daten Ihrer Organisation, leiten wir die Anfrage an sie weiter, weil sie darüber entscheidet.
Sie können sich ausserdem beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) beschweren.
Ändert sich diese Erklärung, wird die neue Fassung auf dieser Seite veröffentlicht und das Datum „Stand“ oben angepasst. Wesentliche Änderungen kündigen wir vorher in nexora unter „Neuigkeiten“ an.